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Die unterschiedlichen Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen, werden in Abhängigkeit ihrer Förderung nun in 3 Schichten eingeteilt:
1. Schicht = Basisversorgung:
Gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungseinrichtung, Basis- (Rürup-) Rente.
Insgesamt können Sie jedes Jahr bis zu 20.000,- € (bzw. 40.000,- € bei Verheirateten) steuermindernd einzahlen. Der Steuersatz mit dem die Leistung im Rentenalter versteuert wird, liegt i.d. Regel erheblich niedriger. Haben Sie keine GmbH, ist dies die einzige Chance, sich beim Sparprozess in nennenswerter Höhe vom Staat unterstützen zu lassen. Die Ansprüche sind, wie bei der Riester-Rente, vor dem Zugriff des Staates gesichert (bei längerer Arbeitslosigkeit).
MEIN TIPP: Sparen Sie monatlich das, was Sie voraussichtlich konstant investieren können. Am Jahresende entscheiden Sie flexibel über die Höhe einer Zuzahlung entsprechend Ihrer Gewinnsituation. So können Sie maßgeschneidert Steuern sparen.
2. Schicht = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung:
Riester-Rente, Betriebsrente.
Die Riester-Rente hat in vielerlei Hinsicht an Attraktivität zugelegt. Für alle Förderberechtigten ist hier eine 100prozentige steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gegeben (2008: bis 2.100,- Euro). Das Finanzamt prüft lediglich, ob nicht die Zulagen noch besser sind.
MEIN TIPP: Riester-Rente: Auch wenn Sie selbst nicht begünstigt sind, weil Sie keine Pflichtbeiträge in die Ges. RV zahlen, können Sie ggf. über Ihren Ehepartner/Ehepartnerin Zulagen bekommen.
MEIN TIPP: Betriebsrente: Haben Sie die Rechtsform z. B. der GmbH gewählt, gibt es sehr interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Beachtung der rechtlichen Vorgaben lässt sich hier steuerbegünstigt eine Altersversorgung in unbegrenzter Höhe aufbauen.
MEIN TIPP: Die Qualifikation des Beraters ist an dieser Stelle besonders entscheidend, wenn die Gestaltung der Versorgung einer Betriebsprüfung standhalten soll.
3. Schicht = Kapitalanlageprodukte:
Lebensversicherung, Privat-Rente, Fondssparplan, etc.
Durch das Alterseinkünftegesetz erfährt die Privat-Rente eine höhere Förderung als in der Vergangenheit. Sämtliche Zinsen, die während der Ansparphase erwirtschaftet werden, bleiben steuerfrei. Darüber hinaus wurde für die Auszahlungsphase der steuerpflichtige Anteil der Rente um ein Drittel reduziert. (Beispiel zum Alter 65: von 1.000,- Euro Rente sind nur 180,- Euro der Steuer zu unterziehen).
MEIN TIPP: Nach Möglichkeit sollte Ihre Altersversorgung aus einer Mischung aus vor- und nachgelagerter Versteuerung aufgebaut werden. Damit Sie die optimale Förderung für sich nutzen, lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen gern beim Einstieg in die “neue Welt”.
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