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Verbraucherschutz
Verbraucherberatung

Verbraucherschutz ist nicht gleich Verbraucherschutz.

  • Während die Verbraucherzentralen besonders im Bereich der Verbrauchsgüter, bei Mietsachen, Privatkrediten usw. guten Verbraucherschutz leisten, gibt es im Bereich der Kapitalanlagen und Versicherungen viele "selbsternannte Verbraucherschützer", die unter dem Deckmantel “Verbraucherschutz” oder von "Informationsdiensten" große Schäden bei Verbrauchern anrichten.
     
  • Für Verbraucher ist es sehr schwer festzustellen, wer zu den seriösen und wer zu den unseriösen "Verbraucherschützern" zählt. Wir wollen deshalb eine Hilfestellung geben.
     
  • Die “ Stiftung Warentest “ bemüht sich laufend um Verbraucherschutz, die “Testergebnisse” sind regelmäßig in der Zeitschrift “Finanztest” nachzulesen.
     
  • In der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherzentralen - AgV - sind alle Verbraucherzentralen zusammengeschlossen. Insbesondere im Bereich der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Dienstleistungen usw. werden dort in der Regel gute Verbraucherberatungen durchgeführt bzw. Ratschläge erteilt. Im Bereich der Kapitalanlagen und Versicherungen gibt es jedoch nach unseren Beobachtungen nur in wenigen Verbraucherzentralen entsprechende Experten bzw. kaum ausreichende Beratung.
     
  • Bei Kapitalanlagen hat sich in den letzten Jahren der Informationsdienst "kapital-markt intern" als seriös erwiesen (zu erreichen über die Internet-Adresse: www.markt-intern.de ). Dieser Informationsdienst hat mit seiner Berichterstattung in unzähligen Fällen rechtzeitig Verbraucher vor finanziellen Schäden bei Kapitalanlagen bewahrt.
     
  • Bei Versicherungen und bei der Altersvorsorge gilt mehr denn je:

    Viele reden über Verbraucherschutz, doch nur wenige praktizieren ihn.
     
  • Die AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V. stellt schon seit über 30 Jahren immer wieder unter Beweis, dass viele Verbesserungen zum Vorteil der Verbraucher im Bereich der Versicherungen möglich sind. So hatte es die AUV geschafft, dass das "Sonderkündigungsrecht" und die “Beitragserhöhung” der Versicherer nach § 41 (altes VVG) im Bereich Krankenversicherung durch die Einführung des § 178a (altes VVG) nicht mehr angewendet werden durfte.
    (Hier die Regelungen im neuen VVG).


So berichtete DER SPIEGEL bereits in seiner Ausgabe 50/1993 vom 13.12.1993, Seite 92c über die Tätigkeit der AUV-Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler beim Verbraucherschutz.
 


Tricks empfohlen

Die meisten privaten Krankenversicherer ignorieren ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem sie die Kosten für Heilpraktiker erstatten müssen, sofern deren Behandlungen sich als "erfolgversprechend bewährt haben". Der Verband der privaten Krankenversicherung hat seinen Mitgliedsfirmen per Rundschreiben den Trick erklärt, wie sie die Rechtsprechung umgehen können: ...........................

..............................Empört über diese Tricks hat die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler (AUV) von allen privaten Krankenversicherern Auskunft darüber verlangt, welche Naturheilverfahren mit der Versicherung abgerechnet werden können. Die Makler drohen, so AUV-Geschäftsführerin Elisabeth Herschlein, mit einem Boykott: "Unsere Mitglieder werden denen, die eine klare Auskunft verweigern, keine Kunden mehr vermitteln."
 

Abdruck (Auszug) aus DER SPIEGEL 50/1993 mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.

Manfred Poweleit, der Herausgeber des "map-report", hat in seinem "map-fax", einem Nachrichtendienst für die Allfinanz, bereits in der Ausgabe vom 18.7.1997 unter der Überschrift "Praktizierter Verbraucherschutz" über die Tätigkeit der AUV u. a. geschrieben.

"Das nennen wir Verbraucherschutz in Reinkultur. Volle Punktzahl."

Darauf sind wir schon ein bisschen stolz.

In eigener Sache.

Da wir nicht ausschliessen können, dass einige “windige Versicherungsvertreter", "Vermögensberater", "Wirtschaftsberater", “Finanzoptimierer” usw. als
AUV-Mitglieder auftreten, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, bei der AUV-Zentrale in Erkrath nachzufragen. Wenn Ihnen von dort bestätigt wird, dass es sich bei Ihrem Berater um ein AUV-Mitglied handelt, können Sie sicher sein, eine verbraucherorientierte Beratung zu erhalten.

© Bundeszentrale für politische Bildung


Für Fragen, Angebote, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier auch unser Kontakt-Formular zur Verfügung.
 

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