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Grundlagen der Überprüfung waren u. a. die “Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit NÜRNBERGER Plus (GN294210_201702)” in ihrer aktuellen Fassung (Stand 09.05.2017) und hier besonders der § 5.
Auf die Frage 1. Hat die Nürnberger aus dem Urteil gelernt? Antwort - nicht wirklich! Auf die Frage 2. Hat sie ihre Bedingungen entsprechend geändert? Antwort - nicht wirklich!
Begründung:
Nach wie vor benutzt die Nürnberger bei ihrem § 5 die vom Gericht beanstandete Überschrift “Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?”, um dann unter Punkt (4) zu schreiben “Bei Eintritt eines Versicherungsfalles erlischt das Recht auf Erhöhungen.”
Bei diesem Sachverhalt könnte man durchaus von “Etikettenschwindel” oder “Verbrauchertäuschung” sprechen. Denn der Wegfall der Dynamisierung wird, trotz des Urteils nach wie vor, unter der Überschrift “Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?” versteckt.
Auf die Frage “gibt es etwas das die Nürnberger geändert hat” heißt die die Antwort ja, aber.
Vom Grundsatz her ist der Tatbestand geblieben, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalls bei der Nürnberger das Recht auf Erhöhungen gemäß § 5 (4) erlischt.
Sie hat aber in ihrem §5 (4) nach dem verlorenen Prozess ein “Feigenblatt” eingebaut.
Denn es heißt dort inzwischen im 2. Satz: “Im Falle der ersten Reaktivierung lebt das Recht auf Erhöhungen wieder auf, wenn unsere Leistungspflicht längstens 24 Monate bestanden hat.”
Im Klartext, das Recht auf Dynamisierung ohne erneute Gesundheitsprüfung besteht 1. nur einmalig, 2. nur beim ersten Mal und 3. auch nur dann, wenn nicht mehr als 2 Jahre eine Leistung bezogen wurde. Ansonsten gilt bei der Nürnberger: “Bei Eintritt eines Versicherungsfalles erlischt das Recht auf Erhöhungen.”
Ich kenne keinen anderen Versicherer der solche Formulierungen bzw. Einschränkungen hat. Dort wird das Recht auf „Aussetzung der Erhöhungen“ ohne erneute Gesundheitsprüfung nur auf die Zeit beschränkt, in der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen werden. Danach wird überall die sogenannte „Dynamik“ wieder in Kraft gesetzt und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Einschränkungen der Häufigkeit und Dauer der Leistungen.
Bei der Nürnberger sieht es so aus - Beispiel 1:
VN schließt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung über 1.000 € mtl. Rente im Alter von 23 Jahren ab und wählt die Dynamik (auch wegen der laufenden Inflationsrate).
Mit 26 Jahren hat er einen schweren Unfall und wird zunächst als berufsunfähig eingestuft. Die BU-Rente beträgt zu diesem Zeitpunkt durch die Dynamik 1.157 € mtl.
Nach mehreren Rehas fängt er nach 2 ½ Jahren wieder an zu arbeiten.
Damit ist für ihn das bei Abschluss vereinbarte Recht auf weitere Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei der Nürnberger erloschen (mehr als 24 Monate). Keine Dynamik mehr ohne Gesundheitsprüfung. Er kann den jährlichen „Geldwertschwund“ nicht mehr ausgleichen.
Eine andere BU-Versicherung ist, aufgrund des Unfall-Schadens der immer noch nicht ganz ausgeheilt ist, nicht mehr machbar.
Er muss bis zum Ablauf der Versicherung in 33 Jahren (bis zum 60. Lj.) mit diesem Versicherungsschutz von 1.157 € leben. Ohne Inflationsausgleich, ohne Dynamik.
Bei der Nürnberger sieht es so aus - Beispiel 2:
VN schließt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung über 1.000 € mtl. Rente im Alter von 23 Jahren ab und wählt die Dynamik (auch wegen der laufenden Inflationsrate).
Mit 26 Jahren hat er einen schweren Unfall und wird zunächst als berufsunfähig eingestuft. Die BU-Rente beträgt zu diesem Zeitpunkt durch die Dynamik 1.157 € mtl.
Er erhält für 8 Monate die vereinbarte BU-Rente. Dann startet er einen Arbeitsversuch und fängt wieder wieder an zu arbeiten. Damit ist die erste “Reaktivierung” für ihn bei der Nürnberger eingetreten. Nach 6 Monaten treten Komplikationen beim Genesungsprozess auf und er erhält noch einmal für 9 Monate BU-Rente. Danach arbeitet er wieder.
Damit ist für ihn das bei Abschluss vereinbarte Recht auf weitere Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei der Nürnberger erloschen (2. Reaktivierung). Keine Dynamik mehr ohne Gesundheitsprüfung. Er kann den jährlichen „Geldwertschwund“ nicht mehr ausgleichen.
Eine andere BU-Versicherung ist, aufgrund des Unfall-Schadens der immer noch nicht ganz ausgeheilt ist, nicht mehr machbar.
Er muss bis zum Ablauf der Versicherung in 34 Jahren (bis zum 60. Lj.) mit diesem Versicherungsschutz von 1.157 € leben. Ohne Inflationsausgleich, ohne Dynamik.
Das nennt sich dann Nürnberger Plus.
Bei anderen Versicherungsgesellschaften wäre, in beiden Fällen, die „Dynamik“ ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder automatisch in Kraft gesetzt worden.
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