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Versicherungsmakler - Kompetent & Unabhängig.

 
Die AUV ist, als eingetragener Verein, ein Zusammenschluß von bundesweit tätigen Versicherungsmaklern, mit dem Ziel, für mehr Transparenz zu sorgen, objektive Beratungen durchzuführen und nur bedarfsgerechte und günstige Versicherungen zu vermitteln.
 
 
Versicherungsmakler: Sachwalter des Kunden.

Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen, Kompetenz und Erfahrung:
Nur Einrichtungen mit diesen Pluspunkten sind in der Lage, Ihnen die verschiedensten Angebote verständlich, durchschaubar und vor allem objektiv darzustellen.

Traditionell bringen diese Voraussetzungen freie Versicherungsmakler mit, weil sie gerade nicht als Verkäufer der Versicherungs - Gesellschaften auftreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet sie deshalb als "treuhänderische Sachwalter der Versicherungsnehmer".

Früher jedoch waren freie Versicherungsmakler meist nur in Firmen- und Industriebereichen tätig.
  

AUV - Zusammenschluß zu Ihrem Vorteil.
 

Um auch im Bereich der Personenversicherungen für mehr Transparenz zu sorgen, schlossen sich 1988 unabhängige Versicherungsmakler bundesweit zur AUV zusammen.

Nun stehen auch für Sie bei Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen und Altersversorgung durch die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler vorteilhafte Dienstleistungen zur Verfügung.
 
 

Achtung! “Versicherungsvertreter” und “Mehrfachagenten” sind keine Versicherungsmakler.

In letzter Zeit ist festzustellen, daß immer mehr Versicherungsvertreter und sogenannte “Mehrfachagenten” versuchen wie freie Versicherungsmakler aufzutreten und gauckeln “Unabhängigkeit” vor.

Hier ist Vorsicht geboten. Denn nur der Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmers/Verbrauchers.
(BGH-Rechtsprechung, Sachwalter-Urteil).

Der Versicherungsvertreter, Mehrfachversicherungsvertreter, Generalagent und der Mehrfachagent stehen rechtlich im Lager der Versicherer.

Diese drei Berufsgruppen sind also von Versicherungsgesellschaften abhängig und somit “Weisungsgebunden”, sie müssen die Interessen der Versicherer vertreten.

Von allen Versicherungsvermittler-Berufsgruppen darf sich einzig der
Versicherungsmakler als unabhängig bezeichnen (siehe oben). Er vertritt die Interessen der Versicherungsnehmer.

Für die Anforderung einer Beratung vor Ort steht Ihnen
unser “Kontakt”-Formular zur Verfügung.

© Bundeszentrale für politische Bildung

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Stiftung Warentest berichtete in Finanztest 12/2000 über die Tätigkeit von Versicherungsmaklern unter der Überschrift

“Versicherungsmakler
Mehr Leistung fürs Geld” unter anderem:

Stiftung Warentest über Versicherungsmakler

(Auszug)..........................

“
Gütesiegel
Billiger und besser einkaufen  das klingt verlockend. Doch der Kunde muss sich diesen Vorteil erarbeiten. Das fängt schon bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsmakler an. Ein bundesweites Verzeichnis oder eine umfassende Suchhilfe im Internet gibt es nicht. Ebenso wenig ist zu erfahren, in welchen Sachgebieten ein Makler gute Fachkenntnisse hat und entsprechende Angebote machen kann. Die Bezeichnung "Versicherungsmakler" darf jeder führen, der ein solches Gewerbe angemeldet hat. Das Gewerbeamt verlangt keinen fachlichen Eignungstest.

Doch Verbände wie der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), der Versicherungs-Makler-Verband (VMV) oder die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler (AUV) verlangen von ihren Mitgliedern den Nachweis von Fachkenntnissen, Berufserfahrung, Unabhängigkeit von Produktgebern wie Versicherungen und Banken sowie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Die Zugehörigkeit zu einer dieser Organisationen kann daher ein gewisses Indiz für die Seriosität und Qualifikation eines Versicherungsmaklers sein.”

Artikel Finanztest 12/2000 (Auszug)..........................
 

Abdruck (Auszug) aus Finanztest 12/2000 mit Genehmigung der Stiftung Warentest | Lützowplatz 11-13 | 10785 Berlin

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