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Verbraucherberatung ist nicht gleich Verbraucherberatung.
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- Während die Verbraucherzentralen besonders im Bereich der Verbrauchsgüter, bei Mietsachen, Privatkrediten usw. gute Verbraucherberatung leisten, gibt es im Bereich der Kapitalanlagen, Altersvorsorge und Versicherungen viele "selbsternannte Verbraucherberater", die unter dem "Deckmantel" des "Verbraucherschutzes" oder von "Informationsdiensten" große Schäden bei Verbrauchern anrichten.
- Für Verbraucher ist es sehr schwer festzustellen, wer ein seriöser und wer ein unseriöser "Verbraucherberater" ist. Wir wollen deshalb eine Hilfestellung geben.
- Die “ Stiftung Warentest “ bemüht sich laufend um Verbraucherschutz, die “Testergebnisse” sind regelmäßig in der Zeitschrift “Finanztest” nachzulesen.
- In der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherzentralen - AgV - sind alle Verbraucherzentralen zusammengeschlossen. Insbesondere im Bereich der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Dienstleistungen usw. wird dort in der Regel eine gute Verbraucherberatung durchgeführt, bzw. Ratschläge erteilt. Im Bereich der Kapitalanlagen, Altersvorsorge und Versicherungen gibt es jedoch nach unseren Beobachtungen in den Verbraucherzentralen nur wenige entsprechende Experten, bzw. ausreichende Verbraucherberatung bei Versicherungen und Altersvorsorge.
- Bei Kapitalanlagen hat sich in den letzten Jahren der Informationsdienst "kapital-markt intern" bei der Verbraucherberatung als seriös erwiesen. Zu erreichen über die Internet-Adresse: www.markt-intern.de. Dieser Informationsdienst hat mit seiner Berichterstattung in unzähligen Fällen rechtzeitig Verbraucher vor finanziellen Schäden bei Kapitalanlagen bewahrt.
- Bei Verbraucherberatung für Versicherungen und Altersvorsorge gilt mehr denn je:
Viele reden über Verbraucherschutz, doch nur wenige praktizieren ihn.
- Die AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V. stellt schon seit über 20 Jahren immer wieder unter Beweis, dass viele Verbesserungen zum Vorteil der Verbraucher im Bereich der Versicherungen möglich sind. So hatte es die AUV geschafft, dass das "Sonderkündigungsrecht" und die “Beitragserhöhung” der Versicherer nach § 41 (altes VVG) im Bereich Krankenversicherung durch die Einführung des § 178a (altes VVG) nicht mehr angewendet werden durfte.
(Hier die Regelungen im neuen VVG).
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So berichtete DER SPIEGEL bereits in seiner Ausgabe 50/1993 vom 13.12.1993, Seite 92c über die Tätigkeit der AUV-Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler im Sinne des Verbraucherschutzes bzw. der Verbraucherberatung bei Versicherungen.
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Tricks empfohlen
Die meisten privaten Krankenversicherer ignorieren ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem sie die Kosten für Heilpraktiker erstatten müssen, sofern deren Behandlungen sich als "erfolgversprechend bewährt haben". Der Verband der privaten Krankenversicherung hat seinen Mitgliedsfirmen per Rundschreiben den Trick erklärt, wie sie die Rechtsprechung umgehen können: ...........................
..............................Empört über diese Tricks hat die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler (AUV) von allen privaten Krankenversicherern Auskunft darüber verlangt, welche Naturheilverfahren mit der Versicherung abgerechnet werden können. Die Makler drohen, so AUV-Geschäftsführerin Elisabeth Herschlein, mit einem Boykott: "Unsere Mitglieder werden denen, die eine klare Auskunft verweigern, keine Kunden mehr vermitteln."
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Abdruck (Auszug) aus DER SPIEGEL 50/1993 mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
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Manfred Poweleit, der Herausgeber des "map-report", hat in seinem "map-fax", einem Nachrichtendienst für die Allfinanz, bereits in der Ausgabe vom 18.7.1997 unter der Überschrift "Praktizierter Verbraucherschutz" über die Tätigkeit der AUV u. a. geschrieben.
"Das nennen wir Verbraucherschutz in Reinkultur. Volle Punktzahl."
Das unsere Verbraucherberatung so gewürdigt wird - darauf sind wir schon ein bißchen stolz.
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Vereinbaren Sie einen Termin für eine Verbraucherberatung über notwendige und wichtige Versicherungen, bzw. Altersvorsorge. Die Anschrift der AUV-Zentrale sowie Telefon und Fax-Nr. finden Sie unter Kontakt:
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Für Fragen und Angebote, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unser Kontakt-Formular zur Verfügung.
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Und denken Sie daran: Verbraucherberatung ist nicht gleich Verbraucherberatung.
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