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Direktversicherung
Steuerersparnis

 

Steuerliche Bewertung der Direktversicherung.

Aufwandsermittlung für die arbeitnehmerfinanzierte
Versorgungszusage im Rahmen der Direktversicherung
 

Beispiel einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Ausgaben:
Jährlicher Gesamtbeitrag in die Direktversicherung ........................:     2.000,00 €

Jährliche Ersparnis
Steuerersparnis auf Basis der unten genannten Grundlagen ....................:       699,00 €
Ersparnisse aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung* ..:       232,00 €
Ersparnisse aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung* .........:       175,00 €
Gesamt .......................................................................................:    1.106,00 €

Jährlicher Nettoaufwand des Arbeitnehmers ..................................:        894,00 €

Die spätere Leistung aus der Direktversicherung wird erst im Rentenalter versteuert, wenn
der individuelle Steuersatz meist deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit.

Renditebetrachtung:
bei Sozialabgabenfreiheit bis zum Rentenbeginn

Jährlicher Nettoaufwand ..........................................................:      894,00 €
Beitragszahlungsdauer .............................................................:     27 Jahre
Mögliche Gesamtleistung bei Kapitalabfindung** ...........................: 105.321,00 €

Rendite vor der Besteuerung im Alter von 67 Jahren ...............:          9,30 %
(bezogen auf den o.g. Nettoaufwand).

Je nach Steuersatz
(im Rentenalter) des Arbeitnehmers ergeben
sich bei Kapitalabfindung die folgenden Nettobeträge und
Renditen:
bei einem Steuersatz von 20 % :  84.256,00 € ........................:           8,00 %
bei einem Steuersatz von 30 % :  73.724,00 € ........................:           7,21 %
bei einem Steuersatz von 40 % :  63.192,00 € ........................:           6,28 %

Grundlagen:

Veranlagungsart .....................................................................:   Grundtabelle
Brutto-Jahres-Arbeitslohn ........................................................:    40.000,00 €
Kirchensteuer ........................................................................:              nein
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung .........................:        19,90 %
Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ....................................:          3,30 %
Beitragssatz zur Krankenversicherung .........................................:        14,00 %
Beitragssatz zur Pflegeversicherung ............................................:          1,70 %

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung / Direktversicherung
(Renten und Kapitalabfindungen) werden für die Bemessung der Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, sofern der Versicherte
Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus
werden die Leistungen auch bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt
(nachgelagerte Besteuerung).

Die Darstellung dient ausschließlich der Illustration möglicher Steuervorteile im Jahr der Berechnung. Bitte berücksichtigen Sie, daß die genaue Berechnung des Steuervorteils erst am jeweiligen Jahresende möglich ist.

* Entgeldumwandlungen bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind bis zum Rentenalter von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

** Zu den angegebenen Werten ist zu berücksichtigen:
Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden, sie gelten nur dann, wenn die für das Jahr 2008 festgelegten und in dieser Berechnung zugrunde gelegten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.
Die Bonusrente ist eine Verwendungsform der Überschussbeteiligung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung und zur Überschussbeteiligung.

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot ausrechnen.

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